NPD-Verbotsantrag : Politische Chancen und juristische Risiken

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Die NPD wurde 1964 gegründet und ging vornehmlich aus zwei rechtsextremen Parteien, der DP und der DRP, hervor. Seitdem sorgte die Partei immer wieder für Beunruhigung – jedoch weniger aufgrund ihrer Wahlergebnisse, als wegen der rechtsextremen Unterorganisationen, die mit der NPD in Verbindung gebracht werden.

Die hohen Hürden des NPD-Verbotsantrags

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03/06/2013 - 20:09
Die Richter formulierten als Hauptbedingung für ein Parteiverbot die „aggressiv-kämpferische Haltung einer Partei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.Fraglich ist,ob das überhaupt auf die einflussschwache NPD zutrifft.Würde die Partei durch einen Gang zum BVerfG nicht viel Aufmerksamkeit erhalten?

Bereits zu Beginn der 2000er stellten die damalige Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD. Das Verbotsverfahren scheiterte jedoch im März 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht – Grund war die Infiltration der Bundes- und Landesverbände der Partei durch Informanten des Verfassungsschutzes. Damit war die Transparenz und Verlässlichkeit des Verfahrens für die Richter nicht mehr gewährleistet, da nicht deutlich war, welche Äußerungen von NPD-Mitgliedern stammten, und welche von den so genannten V-Leuten. Auch wenn Karlsruhe nicht von der Verfassungstreue der NPD überzeugt war, so stellte der gesamte Prozess doch eine große Blamage in der Geschichte der deutschen Demokratie dar. Wenn das nun angeregte Verfahren erneut vor dem BVerfG abgelehnt würde, könnte dies erhebliche Schäden anrichten – so wünschenswert die Nichtexistenz der NPD vielleicht auch ist.

Zweifel an der juristischen Durchsetzbarkeit des NPD-Verbots

Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus stellt das Grundgesetz sehr hohe Anforderungen für ein Parteiverbot – damit sich die damaligen Geschehnisse nicht wiederholen. So gab es seit 1945 auch nur zweimal ein Parteiverbot: 1952 wurde die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die kommunistische KPD. Als Grund führten die Karlsruher Richter damals die verfassungsfeindliche Haltung der beiden Parteien an. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Schwelle für ein derartiges Verbot heute wesentlich höher liegt als noch in den 50er Jahren und daher der mögliche NPD-Verbotsantrag auch schärfer geprüft würde. Hinzu kommt die Tatsache, dass für ein Parteienverbot eine Zweidrittelmehrheit, also die Zustimmung von mindestens sechs der acht Richter in Karlsruhe, erforderlich ist.

„Große Show“ für die NPD

Ein Verbotsantrag zeigt sich also als große juristische Herausforderung. Doch gerade dieser Fakt könnte dazu führen, insofern die politischen Organe denn den Schritt nach Karlsruhe wagten, dass die NPD im Wahljahr 2013 neuen Auftrieb erhalten könnte. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass sich ein Verbotsverfahren über Monate, wenn nicht sogar Jahre hinzieht. Die rechtsextreme Partei, die sich zurzeit in einem desolaten Zustand befindet, könnte sich keine bessere Bühne vorstellen und so vom medialen Rampenlicht durchaus profitieren – denn nur ein einziges Mal in ihrer 40-jährigen Geschichte erzielte die NPD mehr als ein Prozent bei den Bundestagswahlen: Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren 2003! Hinzu kommt die Frage nach der Effizienz eines solchen Verbots: Müssten wir, im Falle eines Erfolges vor dem BVerfG, nicht damit rechnen, dass relativ schnell eine neue rechtsextreme Partei gegründet würde? Inwiefern hätten wir der rechtsextremen Szene dann überhaupt Schaden zugefügt? Und andererseits: Auch in anderen Ländern, zum Beispiel gerade in Frankreich, erzielt der rechtsradikale Flügel wesentlich bedeutendere Ergebnisse, als in Deutschland.

Die letzte Instanz

Die Haupthürde des Verfahrens liegt jedoch noch woanders. Und zwar in Straßburg, genauer gesagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser hinterfragt die Bedrohung für den Staat, hier Deutschland, durch die benannte Partei und ob das Verbot im Verhältnis zu dieser Bedrohung stehe. Angesichts der sehr schwachen Wahlergebnisse der NPD in den letzten Jahren könnte eine Klage der Rechtsextremen vor dem EGMR durchaus erfolgreich sein – zumal die europäischen Richter noch wesentlich höhere Maßstäbe für ein Parteienverbot anlegen, als Karlsruhe es tut. Sie handeln ganz nach dem Motto: Was bedeutungslos ist, kann auch nicht als Bedrohung eingestuft werden.

Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Diskussion

Warum versuchen wir also dieser Partei überhaupt Bedeutung zuzusprechen. Ist Verbieten nicht also in gewisser Weise sogar der „bequeme Weg“? Die Frage lautet: Bringt ein NPD-Verbot Deutschland auch voran? Wäre der Ausschluss von Parteien mit nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen von der staatlichen Finanzierung nicht viel sinnvoller? Oder weiter noch: Sollte das Land sich nicht vielmehr politisch mit dieser Partei auseinandersetzen? Wäre das nicht die wirksamste Methode um rechtsextreme Argumente zu entkräften? Denn nationalsozialistisches Gedankengut lässt sich sehr wahrscheinlich nicht von heute auf morgen aus den Köpfen seiner Anhänger verbannen. Leider.

 

Dieser Artikel präsentiert bewusst nur eine der zahlreichen, divergierenden Meinungen zu diesem kontroversen Thema. Sein Inhalt entspricht nicht zwingendermaßen der persönlichen Meinung seines Verfassers. Bitte sehen Sie hierzu Die Philosophie von Duel Amical.

Es ist Zeit, der NPD ein Ende zu bereiten

03/06/2013 - 20:09
Die populistischen Bewegungen melden sich wieder – gestärkt - zu den politischen Debatten zurück. Es sollte alle legal möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Partei zu verbieten.

Das aktuelle Tagesgeschehen zeigt uns – und dies noch deutlicher in Zeiten der wirtschaftlichen und sozialen Krise – dass die Bedrohung durch den Populismus noch immer nicht eingedämmt wurde. In den letzten Jahrzehnten konnten in Europa mehrere rechtspopulistische Parteien, die sich ganz der reaktionären und rassistischen Ideologie verschrieben haben, einen anhaltenden und stets wachsenden Zuspruch von immer größer werdenden Teilen der Bevölkerung verzeichnen: So zum Beispiel der Front national in Frankreich, die Lega Nord in Italien, die Chrysi Avgi („goldene Morgendämmerung“) in Griechenland, die britische Independance Party oder auch die Schweizerische Volksparte

Statistisch gesehen erzielt die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die mehrere Jahrzehnte zwischen gefährlichen Erfolgsphasen und Flauteperioden schwankte, dagegen schon seit langem keine vergleichbaren Wahlergebnisse mehr. Dennoch ist es wünschenswert, wenn nicht sogar überaus dringend, dass diese Partei endlich mit einem Verbot aus der politischen Landschaft Deutschlands verbannt wird.

Inakzeptables Doppelspiel

Manch einer mag sich fragen, warum diese Beunruhigung, wenn die NPD doch nur so wenige Wähler hat? Die Antwort ist eindeutig: Weil, gut versteckt hinter den offiziellen Aussagen der Partei (http://www.npd.de/html/1939/artikel/detail/2070/) – „wir sind keine ausländerfeindliche, sondern eine einwanderungsfeindliche Partei“ heißt es auf den Seiten der NPD und „[die Partei] lehnt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab“ – erkennen wir in den brutalen Machenschaften terroristischer, rechtsextremer Splitter- bzw. Neonazigruppen doch das wahre Gesicht der NPD: Zu frisch sind noch die Erinnerungen an die Mordserie des Zwickauer Trios und die Verstrickungen der NPD mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU).

Aber auch ohne ein derartiges kriminelles Niveau zu erreichen, ist die rechtsextreme Szene vor allem in bestimmten Regionen Deutschlands sehr aktiv: Insbesondere die Neuen Bundesländer, in denen die Arbeitslosigkeitsrate und der Ausländeranteil in der Bevölkerung im Vergleich zum Westen Deutschlands relativ hoch ist, zeigen sich anfällig für rechtsradikale Gruppierungen. Eine solche Umgebung sorgt dafür, dass sich gerade junge Männer den ausländerfeindlichen und gewaltbereiten Bewegungen anschließen. Daher sind brutale Aufeinandertreffen von Neonazis und Antifa auch schon lange keine Seltenheit mehr.

Oft lassen sich Einzelpersonen, die meistens noch nicht einmal eine wirkliche politische Überzeugung zu haben scheinen, von populistischen Aussagen beeinflussen, zumal tendenziell eher grenzwertige, wenn nicht vielleicht schon rassistische Äußerungen ihren Einzug in viel moderatere Kreise gefunden haben, siehe die Veröffentlichung von Thilo Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“, in dem der ehemalige Bundesbank-Vorsitzende die für ihn negativen Folgen der Zuwanderung in Deutschland beleuchtet .

Originelle und effiziente Mechanismen

Dennoch ist gerade Deutschland in der Lage solchen radikalen Bewegungen, seien sie öffentlich oder verborgen im nationalsozialistischen Untergrund, Einhalt zu gebieten. Zum einen verfügt das Land über einen äußerst effizienten Verfassungsschutz und zum anderen besteht die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich eines Parteiverbots anzurufen, was seit der Gründung der Bundesrepublik bereits zweimal der Fall war.

Parteien, die als verfassungsfeindlich verdächtigt werden, werden daher oft mit V-Leuten durchsetzt. Diese erwecken dann den Anschein, als wenn sie treue Parteianhänger wären, während sie geheime Informationen an die Verfassungsschutzbehörden weiterleiten. In vielen anderen Ländern fallen die Möglichkeiten der Überwachung einer Partei wesentlich magerer aus, daher sollte das Land davon profitieren, was auch Jörg Geibert, Innenminister von Thüringen unterstreicht.

Artikel 21 des Grundgesetzes, der das Parteienrecht betrifft, ist besonders klar; seine Entschiedenheit beweist die Weitsicht seiner Verfasser, seine möglichen Interpretationen ihren Pragmatismus: „[…] Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. […] Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Wenn man nun die verschiedenen Argumente dieses Auszuges aufgreift, bleibt nur eine logisch mögliche Schlussfolgerung, nämlich dass erstens die NPD eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt, und dass zweitens ihre Vorschläge einer Verfassungsänderung nicht minder an die Änderungen, die Adolf Hitler nach seiner Machtergreifung 1933 vollzog, erinnern.

Eine Frage des Mutes

Der erste Versuch eines NPD-Verbotsantrags durch die damalige Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im Jahre 2001 scheiterte letztendlich vor dem Bundesverfassungsgericht. Es ist jedoch eindeutig, dass ein erneutes Verfahren heute wesentlich mehr Chancen hätte und daher legitimiert und notwendig ist, auch wenn die Mitglieder der Bundesregierung noch immer nicht in der Lage sind einen Kompromiss zu finden. Was äußerst bedauerlich ist.

Zumal erst kürzlich Umfragen der ARD und der „Forschungsgruppe Wahlen“ des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gezeigt haben, dass mehr als drei Viertel der befragten Deutschen ein Verbot der NPD befürworten würden, die zum 1. Januar 2011 mit der Deutschen Volksunion (DVU) fusionierte. Deutlicher könnte es also kaum sein: Denjenigen, allen voran Bildungsministerin Annette Schavan, die argumentieren, dass ein Verbotsantrag die NPD nur stärken würde, fehlt es eindeutig an Mut und Respekt des Volkswillens.

 

Dieser Artikel präsentiert bewusst nur eine der zahlreichen, divergierenden Meinungen zu diesem kontroversen Thema. Sein Inhalt entspricht nicht zwingendermaßen der persönlichen Meinung seines Verfassers. Bitte sehen Sie hierzu Die Philosophie von Duel Amical.

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